Was sind Straßenausbaubeiträge?
Von den Gemeinden in Rheinland-Pfalz müssen Straßen nicht nur hergestellt, sondern auch unterhalten werden. Zur Deckung der für die Unterhaltung anfallenden Kosten können die Gemeinden auf Grundlage ihrer Satzung und nach den gesetzlichen Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes Straßenausbaubeiträge erheben. Dies gilt nicht für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen. Wie und wie oft eine Gemeinde Straßenausbaubeiträge erhebt, liegt in ihrem eigenen Ermessen.
Von den Straßenausbaubeiträgen zu unterscheiden und zu trennen sind die Erschließungsbeiträge. Diese fallen nur dann an, wenn ein Grundstück durch die erstmalige Herstellung von Straßen und sonstigen Einrichtungen baulich nutzbar gemacht und damit erschlossen werden. Diese Regelungen sollen unverändert fortgelten.
In welcher Form werden Straßenausbaubeiträge bisher erhoben?
Zurzeit werden die Anlieger je nach Entscheidung der Gemeinde (Gemeinderat) entweder durch Einmalbeiträge oder durch wiederkehrende Beiträge an der Finanzierung des Straßenausbaus beteiligt. Dadurch gibt es im Land einen abrechnungstechnischen Flickenteppich. Die Entscheidung hierüber ist vielerorts zu einem ständigen Zankapfel in den Gemeinderäten und der Bürgerschaft geworden.
Welche Kosten entstehen für Anlieger und die Gemeinde bei Einmalbeiträgen?
… geringem Durchgangs- aber ganz überwiegendem Anliegerverkehr (Anliegeranteil 75 %)
… erhöhtem Durchgangsverkehr aber mit überwiegendem Anliegerverkehr (Anliegeranteil 60 %)
… überwiegendem Durchgangsverkehr (Anliegeranteil 40 %)
… ganz überwiegendem Durchgangs- aber wenig Anliegerverkehr (Anliegeranteil 30%)
Der Gemeindeanteil liegt dann je nach Straßeneinstufung zwischen 25% und 70%.
Auf Antrag der Kommune kann der Gemeindeanteil (nicht der vom Bürger zu zahlende Anteil) für verkehrswichtige Straßen (z.B. bei einem Gemeindeanteil von 60% bis 70%) durch Zuschüsse des Landes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz bzw. auch aus dem I-Stock verringert werden.
Welche Kosten für Anlieger und die Gemeinde entstehen bei wiederkehrenden Beiträgen?
Für den Ausbau einer jeden Straße beträgt der Gemeindeanteil in der Regel 30%. Alle Bürger, ob Anlieger oder nicht, zahlen 70%.
Grundstücke können für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren nach der Erhebung von Erschließungs- oder einmaligen Straßenausbaubeiträgen von der Pflicht zur Zahlung wiederkehrender Beiträge befreit werden.
Welches Modell schlägt die CDU-Landtagsfraktion vor?
Bei Entlastung der Bürger von den Straßenausbaubeiträgen würde deren bisheriger Anteil aus dem Landeshaushalt aufgebracht. Der Anteil der Gemeinden würde sich nicht verändern.
Das heißt im Einzelnen:
Wie kann eine fehlerhafte Verwendung der Mittel unterbunden werden?
Unbegründet sind Befürchtungen, die Entlastung der Bürger durch den Wegfall der Straßenausbaubeiträge würde zu einer Antragsflut führen und dem Missbrauch Tür und Tor öffnen.
Folgende Kontrollmechanismen verhindern das:
Was bedeutet der Vorschlag für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger und die betroffenen Verwaltungen?
Welche Belastungen kommen auf die Gemeinden und Bürger künftig zu?
Durch die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge dürfen den Städten und Gemeinden keine weiteren finanziellen Belastungen durch Einnahmeausfälle entstehen. Für die wegfallenden Einnahmen aus den bisher von den Anliegern zu zahlenden Straßenausbaubeiträgen muss es einen finanziellen Ausgleich aus dem Landeshaushalt geben. Da keine verlässlichen Zahlen über das jährliche landesweite Aufkommen aus diesen Beiträgen vorliegen, ist man fürs erste auf Vergleichswerte angewiesen. Der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz schätzt für Rheinland-Pfalz 50 Mio. Euro. Ein entsprechender Gesetzentwurf der SPD Hessen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sieht für das Bundesland Hessen 60 Mio. Euro vor.
In Bayern, wo auf Initiative der Freien Wähler die Straßenausbaubeiträge bereits abgeschafft wurden, sind für den Freistaat Bayern 100 Mio. Euro veranschlagt worden. Die CDU-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz schlägt vor, jährlich 75 Mio. Euro im Landeshaushalt zu veranschlagen. Dieser Vorschlag liegt damit zwischen den für Hessen und Bayern ermittelten Zahlen und spiegelt die Größe des gemeindlichen Straßennetzes im Vergleich zu den genannten Bundesländern wider. Darüber hinaus orientiert er sich an aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Sollte sich wider Erwarten herausstellen, dass der tatsächliche Bedarf höher ist, wäre im laufenden Haushalt nachzusteuern.